Durch rechtzeitige und vorausschauende Planung kann Ihr Vermögen erhalten und
Streit unter den Erben vermieden werden. Die Aufwendungen hierfür betragen
regelmäßig nur einen Bruchteil derjenigen Kosten, die nach dem Tode bei
Erbstreitigkeiten durch Zerschlagung von Vermögenswerten oder durch zu hohe
Erbschaftssteuern entstehen.
Vor dem Erbfall
Rechtsanwalt Uwe Friedrich, Notar a. D.
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
Planung und Regelung der vorweggenommenn Erbfolge
Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Nach dem Erbfall
Rechtsanwalt Dr. Ingo Friedrich
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie Vermächtnissen
Koordination von Erbfällen mit Auslandsbezug
Hilfe bei der richtigen Testamentsauslegung oder bei der Bemessung der Höhe der Erbschaft