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Erbrecht

Durch rechtzeitige und vorausschauende Planung kann Ihr Vermögen erhalten und Streit unter den Erben vermieden werden. Die Aufwendungen hierfür betragen regelmäßig nur einen Bruchteil derjenigen Kosten, die nach dem Tode bei Erbstreitigkeiten durch Zerschlagung von Vermögenswerten oder durch zu hohe Erbschaftssteuern entstehen.
   

Vor dem Erbfall
Rechtsanwalt Uwe Friedrich, Notar a. D.

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Planung und Regelung der vorweggenommenn Erbfolge
  • Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
 

Nach dem Erbfall
Rechtsanwalt Dr. Ingo Friedrich

  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie Vermächtnissen
  • Koordination von Erbfällen mit Auslandsbezug
  • Hilfe bei der richtigen Testamentsauslegung oder bei der Bemessung der Höhe der Erbschaft

Rechtsanwalt Dr. Ingo Friedrich ist Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein

   
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