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Familienrecht

Mehr als jede 3. Ehe wird geschieden. Im Scheidungsverfahren besteht vor den Gerichten Anwaltszwang, d. h. jeder Ehegatte muss sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Wenn die Eheleute einig sind, sich scheiden zu lassen und beispielsweise keine Anträge zur Sorge, zur Regelung des Umgangs mit dem Kind oder zum Zugewinn gestellt werden sollen, genügt es, wenn ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehepartner muss lediglich der Scheidung zustimmen.
 

Rechtsanwalt Dr. Ingo Friedrich ist
Fachanwalt für Familienrecht

 

 

Beratungsangebote

  • Beratung vor und nach der Eheschließung, insbesondere bei der Verfassung eines Ehevertrags
  • Rat und Tat im ganzen Prozeß der Trennung und Ehescheidung, auch bei verschiedenen Staatsangehörigkeiten der Ehepartner. Sogenannte Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge u.a.
  • Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung. Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren in Kooperation mit einem Steuerberater
  • Zusammenarbeit mit einer staatlich zugelassenen Rentenberaterin beim Versorgungsausgleich (Rente)

 

 

Schnell, sachgerecht und kostengünstig

Besonders liegt uns am Herzen, teure und nervenaufreibende Gerichtsverfahren durch außergerichtliche Einigung zu vermeiden. Dies dient dem Wohl aller Beteiligten, insbesondere der Kinder.


Siehe hierzu unsere Seite www.kooperation-mediation.de

 

 

Unterhaltszahlungen für Mütter (und Väter)

 
   
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