Im Recht der privaten und gewerblichen Miet- und Pachtverträge vertreten wir ohne
ideologische Scheuklappen sowohl Mieter als auch Vermieter. Gerade in diesen
Rechtsgebieten ist es wichtig, durch Einhaltung aller Formalien und die richtige
Taktik Nachteile zu vermeiden.
Tätigkeitsfelder im Miet- und Pachtrecht sind insbesondere
Vertragsgestaltung und -prüfung
Mieterkündigungen
Vermieterkündigungen
Räumungsklagen
Daneben beraten und vertreten wir im Bereich des Wohnungseigentumsrechts sowie
des Immobilienrechts (z.B. Kauf und Verkauf von Grundstücken).