Dieses Merkblatt soll über einige Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe informierter Erklärungen zu Organspende und Patientenverfügung unterrichten. Es ist mit Stand vom 15.12.2011 sorgfältig erarbeitet.
Vorsorglich:
Für etwaige Unrichtigkeiten oder missverständliche Formulierungen wird jedoch in keiner
Weise gehaftet. Durch Aushändigung des Merkblatts allein wird ein Auftrag nicht begründet oder bestätigt!
I. Allgemeines
Dieses Merkblatt erscheint notwendig, weil die Öffentlichkeit von interessierter Seite (Pharmaindustrie, Teile der Ärzteschaft, Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), maßgebliche
Politiker) leider über wesentliche ethische und rechtliche Probleme der Organentnahme nicht
oder – offensichtlich bewusst – nur oberflächlich informiert wird. Offenbar beruht dies auf der
Befürchtung, wahre Information senke die Bereitschaft zur Organspende. Hingegen erscheint
deren vermeintliche Steigerung durch planmäßige Irreführung der Bevölkerung
grundrechtswidrig.
Wahre Information müsste lauten, dass einem lebenden, wenn auch voraussichtlich
sterbenden Menschen Organe entnommen werden. Dies wird in den USA neuerdings
ehrlicherweise auch "justified killing" ("gerechtfertigtes Töten") genannt.
Jeder Arzt weiß, dass derjenige, dem Organe herausgeschnitten werden, vor dieser gewaltsamen
Prozedur nicht "tot" nach dem herkömmlichen Verständnis unserer Kultur ist – er wird
dies allerdings mit Sicherheit durch die Organentnahme selbst, spätestens mit Entnahme des
Herzens, oder, falls dies nicht erfolgt, durch "Entbluten" mittels Eröffnung der Aorta, jedenfalls
durch Einstellung der künstlichen Versorgung.
Ein befriedetes Sterben ist damit nicht möglich.
Niemand käme auf den Gedanken, einen... weiter im PDF-Format zum Download,
Abspeichern oder Ausdrucken 140 KB, 8 Seiten
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