Die Arbeit des Rechtsanwalts beruht auf dem Vertrauen des Mandanten in den Rechtsanwalt und dem Vertrauen des Rechtsanwalts in den Mandanten. Dazu gehört auch völlige Transparenz bei der Kostenfrage. In Deutschland erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
( „RVG“) oder aufgrund von darin zugelassenen Honorar-vereinbarungen.